*** ACHTUNG! Tagesaktueller, negativer Corona-Test ab 02.04.21 obligatorisch ***

Liebe Kunden,

seit dem 1. März 2021 dürfen die Friseurbetriebe wieder öffnen. Mit Wirkung zum 6. April haben sich durch die neue Corona-Verordnung des Senats abermals Änderungen für die Arbeit der Friseure ergeben.

Hiermit informieren wir Sie in aller Kürze über die wichtigsten Neuerungen per Mail (Stand: 7. April 2021). Bitte informieren Sie sich bezüglich aller Details unbedingt zusätzlich auf der Internetseite: hwk-hamburg.de/corona-info/corona-info.html. 

So gehen Sie auf Nummer sicher, alle wichtigen Veränderungen und Neuerungen laufend im Blick zu haben. Die Informationen auf unserer Internetseite werden laufend aktualisiert. 

unsplash-image-GqWsSCwz59A.jpg

Achtung!

Tagesaktueller, negativer, Corona-Test notwendig

Was seit 6. April 2021 gilt:

  • Dienstleistungen am Kunden dürfen nur noch nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises erbracht werden (§ 10h der Hamburger Verordnung Corona: Aktuelle Verordnung zur Eindämmung - hamburg.de).

Achtung: Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Kunde während der Erbringung der Dienstleistung seine Maske abnehmen muss oder nicht.

  • Der Testnachweis ist in Papierform oder elektronisch vorzulegen und im Kundendatenblatt zu erfassen. 

Fragen und Antworten:

Was gilt als Testnachweis?

  • PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt)

  • Schnelltest aus Testzentren (höchstens 12 Stunden alt)

  • Anerkannter Selbsttest BfArM - Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, der durch Ihre Kund*innen selbst vor Ort vor einer qualifizierten Person durchgeführt werden kann oder der vor Ort bei Ihrem Kunden von einer qualifizierten Person durchgeführt werden kann.

Was ist mit einer „qualifizierten Person“ gemeint?

Hierbei handelt es sich um eine Person, die sich mit der Handhabung eines Selbsttests geschult hat, z.B. durch Lesen des Beipackzettels zum jeweiligen Testprodukt und/oder Anschauen eines Erklär-Videos.

Bei der Person kann es sich beispielsweise um den Inhaber oder auch um einen Mitarbeiter handeln.

Wo soll der anerkannte Selbsttest durchgeführt werden?

  • Der Selbsttest wird vor Ort (Friseursalon) durchgeführt.

Kunden können den Test selbst unter Aufsicht und Anleitung der qualifizierten Person vor den Geschäftsräumen vornehmen!

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Ihr Locke Eppendorf Team