Einlass ausschließlich mit FFP2-Maske. Keine medizinischen Masken erlaubt.

FFP2-Maskenpflicht in Frisörsalons und bei Fußpflege

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege bleiben untersagt. Das Friseurhandwerk und Angebote der Fußpflege bleiben unter strengen Auflagen erlaubt. Dazu zählt unter anderem die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises.

Die bisherige Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird ersetzt durch eine FFP2-Maskenpflicht für Dienstleister und Kunden.